Ein paar Regeln für ein faires Miteinander.

Schulordnung

Diese Hausordnung gilt für alle Schüler*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Erziehungsberechtigte und Besucher des Schulgeländes in allen Teilbereichen unserer Schule. Sie soll helfen, die Bildungs- und Erziehungsziele des Landes Brandenburg zu verwirklichen. Dazu müssen alle Beteiligten im Sinne toleranten, vorurteilsfreien und fairen Umgang miteinander bestimmte Regeln beachten.

Jeder muss den anderen so behandeln, wie er selbst gern behandelt werden möchte.

Es ist wichtig für uns, Verantwortung für die Schule, Umwelt und besonders die uns anvertrauten Tiere und Pflanzen zu übernehmen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Alle tragen ihren Teil zur Erhaltung des Schulfriedens bei. Anderen ist in Respekt vor ihrer Person, tolerant und gewaltfrei zu begegnen.

Es ist nicht erlaubt:

  • andere zu beleidigen oder herabzusetzen, weil sie anders aussehen, aus einem anderen Land kommen, eine andere Sprache sprechen, andere Ansichten haben oder wegen ihrer Herkunft, Religion, einer Behinderung oder ihres Geschlechts,
  • Gegenstände mitzubringen, um damit andere zu bedrohen oder zu verletzen, insbesondere Waffen,
  • Anwendung von Gewalt gegen andere zu fördern oder zu unterstützen.

Alle tragen Mitverantwortung für die Gesundheit jedes einzelnen. Niemand darf verletzt werden.

Es ist nicht erlaubt:

  • anderen körperliche Gewalt anzudrohen oder anzutun,
  • Drogen jeder Art bei sich zu führen oder zu konsumieren (wenn es sich nicht um verordnete Arzneien handelt) und an andere weiterzugeben.

Jeder kann seine Meinung frei äußern.

Er/Sie darf aber nicht:

  • andere beleidigen,
  • zum Hass gegen Bevölkerungsteile aufstacheln,
  • Verbrechen des Nationalsozialismus beschönigen

Das Eigentum anderer ist zu achten und darf nicht durch Beschädigung oder Entwendung verletzt werden.

Erziehungsmaßnahmen ergeben sich aus der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenverordnung, Ordnungsmaßnahmen aus dem Brandenburgischen Schulgesetz.

Öffnungszeiten

Um 07:40 Uhr wird die Schule geöffnet. Die Schüler*innen erscheinen mindestens 10 Minuten vor Beginn ihrer ersten Unterrichtsstunde im Klassen- oder jeweiligen Fachraum.

Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler*innen umgehend das Schulgelände, wenn sie nicht andere Schulveranstaltungen oder den Hort besuchen, vorher nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Lehrers. Die Schule ist für Schüler ab 14:00 Uhr geschlossen, falls keine anderen Absprachen erfolgt sind. Der Hort schließt um 17:30 Uhr.

Fahrräder

Fahrräder dürfen nur in die dafür vorgesehenen Fahrradständer untergebracht werden und müssen angeschlossen werden. Auf dem Schulgelände darf nicht gefahren werden, um Gefährdungen zu vermeiden. An den Fahrradständern ist unnötiger Aufenthalt nicht erlaubt. Die Haftung für die Fahrräder liegt beim Schulträger.

Handynutzung

Vor dem Betreten des Schulhauses sind Handys auszuschalten und verbleiben in der Schultasche. Es besteht kein Versicherungsschutz.

Klassenräume

Jede Klasse ist für ihren Klassenraum verantwortlich. Für jede Woche werden zwei Ordnungsschüler bestimmt. Sie wischen die Tafel jeweils am Ende des Unterrichts ab. Die Kontrolle erfolgt durch den Klassenleiter sowie die aufsichtsführende Lehrkraft. Fachunterricht findet in den entsprechenden Räumlichkeiten statt.