Die schulischen Gremien unserer Schule
Die schulischen Gremien stärken das notwendige partnerschaftliche Zusammenwirken zwischen unseren Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen und sonstigen Beteiligten. Hier werden die Weichen für die schulische Entwicklung und Gestaltung gestellt. Als demokratisches Gebilde lässt sich dies als Regierung unserer Schule definieren. Die Mitwirkung der Gremien umfasst Beteiligungs- und Entscheidungsrechte. Besonders bedeutsam sind die Entscheidungsrechte der Schulkonferenz.
Klassen-, Schülersprecher*innen und Konferenz der Schüler*innen
In unserer Schule wählen ab Jahrgangsstufe 3 die Schüler*innen in ihren Klassen zwei Klassensprecher*innen. Die gewählten Sprecher*innen der Klassen bilden die Konferenz der Schülerinnen und Schüler und aus ihren Reihen wählen sie die/den Schülersprecher*in sowie 5 Vertreter*innen, welche an der Schulkonferenz teilnehmen.
Die Schüler*innen-Konferenz vertritt die schulischen Interessen aller Schülerinnen und Schüler der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungsauftrags und fördert die Mitwirkung und Verantwortungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler. (§ 84 Abs. 3 BbgSchulG)
Hier hören sie Berichte über neue schulische Regelungen und Ereignisse, über die sie in ihren Klassen sprechen können. Hier werden Probleme diskutiert und Anträge ausgearbeitet, die später über die Schulkonferenzmitglieder in die Schulkonferenz eingebracht werden und Beschlüsse gefasst.
Vertrauenslehrer*innen
Die Schülerkonferenz kann bis zu drei Lehrkräfte als Vertrauenslehrer*in wählen.
Ihre Amtszeit beträgt ein Jahr. In diesem Zeitraum dürfen sie an den Sitzungen der Konferenz der Schüler beratend teilnehmen.
Die Vertrauenslehrer*innen sind im Schuljahr 2019/20 sind Frau Baumann und Herr Grönke.
Elternkonferenz
Die Elternkonferenz setzt sich aus allen Elternsprechern zusammen. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern in der Schule.
In den Konferenzen sollen die Elternsprecher*innen der Klassen die Möglichkeit erhalten, ihre Probleme loszuwerden. Besonders die verständnisvolle Zusammenarbeit der/des Schulelternsprecherin/s mit der Schulleitung hat Einfluss darauf, welche Gestaltungsmöglichkeiten Eltern an der Schule haben. Die Elternkonferenz wählt aus dem Kreis der Elternsprecher den Schulelternsprecher sowie bis zu drei Stellvertreter.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz berät und entscheidet die wichtigen Angelegenheiten der Schule. Sie setzt sich 5 durch die „Konferenz der Schüler“ gewählten Schüler*innen, sowie 5 durch die Elternkonferenz gewählten Eltern zusammen. Alle gewählten Vertreter*innen der Schulkonferenz sind stimmberechtigt. Jedes Mitglied besitzt eine Stimme.
Die Beratungen der Schulkonferenz sind schulöffentlich, d.h. alle an der Schule beteiligten Personen dürfen in der Regel in den Schulkonferenzen anwesend sein. Auch Gäste, die direkt nichts mit der Schule zu tun haben, dürfen an den Konferenzen teilnehmen, wenn die Mehrheit der Mitglieder dem zustimmt. An unserer Schule tagen Eltern- und Schulkonferenz gemeinsam.
Kreisrat
„In den Landkreisen und kreisfreien Stätten wird je ein Kreisrat der Schülerinnen und Schüler, Eltern und der Lehrkräfte gebildet“ (§136 Abs. 1 BbgSchulG)
Das Brandenburgische Schulgesetz legt die Bildung von Kreisräten fest. So wird sichergestellt, dass die drei an Schulen beteiligten Personengruppen (Schüler, Eltern, Lehrkräfte) auf Kreisebene ihre Interessen vertreten können. Alle Schulen im Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt entsenden Vertreterinnen oder Vertreter in die Kreisräte. Je Schule darf ein Mitglied der jeweiligen Gruppe in den Kreisrat entsandt werden. Dieses Mitglied wird aus dem Kreis aller Schüler*innen von der Konferenz der Schülerinnen und Schüler bzw. aus dem Kreis der Elternschaft von der Elternkonferenz gewählt.